Leihvertrag für Hühner

Niedrige Einstiegshürde: Viele Familien, insbesondere in städtischen oder vorstädtischen Gebieten, können sich nicht direkt die Anschaffung von Hühnern, den Bau eines Stalls und die langfristige Pflege leisten. Ein Leihprogramm senkt diese Hürde erheblich, da Kinder, Jugendliche und ihre Familien das Hobby zunächst ausprobieren können, ohne große Investitionen tätigen zu müssen.

Praktisches Lernen und Verantwortung: Die Kinder und Jugendlichen lernen durch die tägliche Versorgung der Leihhühner (Füttern, Tränken, Stallpflege) auf spielerische Weise Verantwortung zu übernehmen. Sie erleben direkt die Ergebnisse ihrer Pflege, sei es durch frische Eier oder das gesunde Wachstum der Tiere.

Wissensvermittlung: Das Leihprogramm ist eine ideale Gelegenheit für den Verein, sein Fachwissen an die Jugend weiterzugeben. Erfahrene Züchter können die jungen Teilnehmer begleiten und ihnen die Grundlagen der Tierhaltung, des Rassegeflügels und der artgerechten Pflege vermitteln. Dies schafft eine Brücke zwischen den Generationen.

Förderung des Interesses an der Rassezucht:
Durch den Umgang mit den Leihhühnern kann bei den Kindern und Jugendlichen die Neugier und Leidenschaft für die Rassegeflügelzucht geweckt werden. Sie lernen die verschiedenen Rassen und ihre Besonderheiten kennen, was sie dazu motivieren kann, später eigene Rassegeflügel zu züchten.

Community-Building:
Das Leihprogramm kann zu einem Gemeinschaftsprojekt werden, bei dem die jungen Teilnehmer sich austauschen und gegenseitig unterstützen. Es stärkt den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Vereins und darüber hinaus.

Bewusstseinsbildung:
Leihhühner können das Bewusstsein für die Herkunft von Lebensmitteln (Eier) schärfen und eine Wertschätzung für die Landwirtschaft und die Tierwelt fördern. Dies ist ein wichtiger Aspekt in einer Zeit, in der viele Kinder und Jugendliche den Bezug zur Natur verloren haben.

Sicherung des Nachwuchses: Langfristig gesehen ist ein Leihhühner-Programm eine der effektivsten Methoden, um neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Wenn die Probezeit erfolgreich ist und die Begeisterung geweckt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das Kinder, Jugendliche und ihre Familien dauerhaft als Mitglieder gewonnen werden können.
🐓 Leihvertrag für Hühner und Hahn
(im Rahmen einer Jugendförderung)
Verein / Verleiher: [Vereinsname] – [Adresse] – [Telefon] – [E-Mail]
Entleiher: [Name] – [Adresse] – [Telefon] – [E-Mail]
Datum: [TT.MM.JJJJ] Ort: [Ort]
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Verleiher überlässt dem Entleiher unentgeltlich folgende Tiere zur vorübergehenden Nutzung:
- [Anzahl] Hennen – Rasse: [Rasse(n)]
- [Anzahl] Hahn – Rasse: [Rasse]
Die Tiere bleiben Eigentum des Verleihers.
§ 2 Zweck der Leihe
Die Tiere werden ausschließlich für ein Jugendförderungsprojekt im Bereich artgerechte Geflügelhaltung, Tierpflege und Verantwortungsbewusstsein eingesetzt.
§ 3 Dauer
- Beginn: [TT.MM.JJJJ]
- Ende: [TT.MM.JJJJ] oder „bis auf Widerruf“
- Verlängerung nur schriftlich möglich.
§ 4 Haltung und Pflege
Der Entleiher verpflichtet sich:
- art- und tierschutzgerechte Haltung gemäß Tierschutzgesetz,
- tägliche Fütterung mit geeignetem Futter, Bereitstellung von frischem Wasser,
- Stallreinigung in angemessenen Intervallen,
- unverzügliche tierärztliche Versorgung bei Krankheit oder Verletzung,
- sofortige Information des Verleihers bei Verlust oder Tod eines Tieres.
§ 5 Impfungen & Gesundheit
- Übergabe nur gesunder, geimpfter Tiere (Impfbescheinigung in Kopie).
- Fortführung vorgeschriebener Impfungen (z. B. Newcastle-Krankheit).
§ 6 Haftung
- Schäden durch unsachgemäße Haltung: Haftung beim Entleiher.
- Natürlicher Tod oder unvorhersehbare Krankheit: keine Haftung des Verleihers.
- Bestehende Krankheiten bei Übergabe: keine Haftung des Entleihers.
§ 7 Rückgabe
Rückgabe in gesundem, gepflegtem Zustand. Küken, die während der Leihdauer schlüpfen, gehören – sofern nicht anders vereinbart – dem Verleiher.
§ 9 Stall
(Bei Stallleihe): Der Stall ist sauber und funktionsfähig zu halten; Reparaturen bei Beschädigung übernimmt der Entleiher, sofern nicht durch normalen Verschleiß verursacht.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
Bei Verlust der Tiere oder dem Stall berechnen wir für den Stall 100,00 € und pro Tier 30,00 €
[Platz für individuelle Absprachen]
Ort, Datum: __________________________ Unterschrift Verleiher: __________________________ Unterschrift Entleiher: __________________________